typische Hausmeisterleistungen:
Sonderarbeiten:
Wartungsarbeiten an der Haustechnik
Arbeiten in den Wohnungen sind nicht im Hausmeistervertrag inbegriffen.
Diese werden direkt an den Bewohner verrechnet.
(Reparatur Armaturen/WC, Wohnungstüre einstellen, Fußbodenheizung instand setzen/entlüften, Austausch Leuchtmittel, Waschmaschinenanschluss, etc…)
Sollten Sie Mieter sein und keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter bzgl. der Kostenübernahme in Verbindung.
Bei Arbeiten bis zu 15 Minuten wird mit einer Mindestpauschale verrechnet.
Alles, was über die 15 Minuten hinausläuft, wird mit dem aktuellen Stundensatz im ¼ Stundentakt abgerechnet.
(zzgl. Materialkosten)
Bei Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten wird zusätzlich eine Notpauschale erhoben.